LKW Kartell Schadensersatz
Nach den Autowerken sind nun die LKW-Hersteller in den Fokus der Rechtsbehörden geraten: Auch sie stehen im Verdacht, gemeinsame Absprachen getroffen und somit ein Kartell errichtet zu haben. Sowohl private Käufer als auch Spediteure können daher gegen das LKW Kartell einen Schadensersatz geltend machen. Wir helfen unseren Mandanten dabei, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die Schadensersatzansprüche individuell zu prüfen.
Das LKW Kartell – was ist das eigentlich?
Vor wenigen Monaten deckten die Wettbewerbshüter der Europäischen Union eine nicht zulässige Arbeitsgruppe auf. So sollen sich Hersteller der Lastkraftwagen – darunter Iveco, MAN, Daimler, DAF, Renault / Volvo – seit dem Jahre 1997 über die Einführung neuer Technologien geeinigt haben. Ebenso sollen gemeinsame Lösungen dahingehend getroffen worden sein, die Verkaufspreise für die schweren Laster künstlich zu erhöhen. Rund 15 Prozent über dem eigentlichen Preismodell sollen die Fahrzeuge veräußert worden sein. Damit stellt sich jedoch gleichermaßen die Frage, ob das LKW Kartell einen Schadensersatz für Käufer und Spediteure hervorgerufen haben könnte.
Wie äußert sich das LKW Kartell zum Schadensersatz?
Im Gegensatz zu anderen Skandalen, die gegenwärtig die deutsche Fahrzeugindustrie belasten, sind die Ermittlungen zum LKW Kartell weitgehend vorangeschritten. So haben die Hersteller wie Iveco, Daimler, DAF und Renault / Volvo die ihnen angelasteten Vorwürfe bereits eingeräumt. Sie wurden anschließend durch die EU-Kommission und deren Wettbewerbshüter zu einer Strafzahlung in Höhe von 2,93 Milliarden Euro verurteilt – ein Rekordwert für die Sanktionierung unzulässiger Arbeitsgruppen. Doch welchen Einfluss besitzt dieser Umstand auf die Frage, ob Käufer von dem LKW Kartell einen Schadensersatz einfordern können?
Wie wird gegen das LKW Kartell ein Schadensersatz erwirkt?
Von den angesprochenen 2,93 Milliarden Euro, die das Kartell an die EU-Kommission zahlen muss, fließt leider nichts an die Käufer zurück. Diese müssen ihren Anspruch auf einen Schadensersatz aufgrund unzulässiger Absprachen vielmehr eigenständig geltend machen. Hier bietet sich insofern eine Sammelklage an, bei der wir unsere Mandanten gerne unterstützen. Sowohl in Deutschland als auch in anderen Nationen Europas werden daher gegenwärtig zahlreiche Einzelfälle zusammengefasst, um die Ansprüche auf einen Schadensersatz durchzusetzen. Da das LKW Kartell zu einem Schadensersatz verpflichtet wird, ist davon abzusehen, mit den Herstellern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Worauf ist bei einem Schadensersatz im Rahmen einer Sammelklage zu achten?
Aufgrund der Ermittlungen der EU-Kommission steht zweifelsfrei fest, dass sich ein LKW Kartell zu unzulässigen Preisabsprachen über den Zeitraum von wenigstens 14 Jahren zusammengeschlossen hat. Dennoch bedeutet das nicht zwingend, dass damit Schadensersatzansprüche pauschal gegen jeden Hersteller möglich sind. Insbesondere der Daimler-Konzern hat dem Konglomerat nicht über die gesamte Dauer angehört, sondern sich aus einigen der illegalen Verhandlungen eigenständig zurückgezogen. Hier müsste also im Einzelfall geprüft werden, in welcher Höhe die Mitglieder aus dem LKW Kartell zum Schadensersatz herangezogen werden können.
Muss auch MAN aus dem LKW Kartell einen Schadensersatz zahlen?
Wie komplex der Sachverhalt aufgebaut ist, verdeutlicht ein weiterer Aspekt: Der LKW-Konzern MAN hatte im Rahmen einer Selbstanzeige erst die EU-Ermittler auf das LKW Kartell aufmerksam gemacht. Das in München ansässige börsennotierte Unternehmen umging damit eine Strafzahlung. Zu den bereits erwähnten 2,93 Milliarden Euro, die aus den Kassen der LKW-Hersteller an die Europäische Union fließen, beteiligen sich die Süddeutschen also mit keinem Cent. Dennoch kann und sollte gegen sie ein Anspruch auf Schadensersatz gelten gemacht werden.
LKW Kartell und Schadensersatz – wir helfen unseren Mandanten
Beim Kauf eines schweren Lastkraftwagens gehen die Unternehmen oft erhebliche finanzielle Risiken ein. Umso mehr, wenn der Preis des Fahrzeuges aufgrund der illegalen Einigung durch das LKW Kartell um weitere 15 Prozent erhöht wird. In solchen Fällen steht dem Geschädigten ein Schadensersatz zu – und wir möchten dazu beitragen, eine möglichst hohe Ausgleichszahlung zu erreichen. Zu diesem Zweck streben wir auf Basis aller in unserer Kanzlei eingehenden Einzelfälle die Bündelung an, um gegen das LKW Kartell einen Schadensersatz zu erwirken. Käufer eines Lastkraftwagens laden wir daher gerne zu unserer unverbindlichen Erstberatung ein.
Jetzt von Ihrem Recht gebrauch machen!
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